Energieausweis

ec Efficiency Control verfügt über das zertifizierte Know-how, diese Aufgabe für Sie zu übernehmen. Frau Ing. Ursula Brandstätter ist ausgebildete Energieberaterin für Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie gewerbliche Betriebe und hat umfassende und langjährige Erfahrung im Erstellen des Energieausweises.

Der Energieausweis

… ist eine Art Gütesiegel für die Energiequalität von Gebäuden.
… informiert über den Energiebedarf und die Energieeffizienz von Gebäuden.
… kann Energiepotenziale aufzeigen und ist damit Impulsgeber für die energietechnische Optimierung.
… soll mehr Transparenz und eine bessere Vergleichbarkeit am Immobilienmarkt bringen.
… gewährleistet mehr Sicherheit beim Kauf.

Brandstätter nachhaltig bauen

Wann brauchen Sie einen Energieausweis?

Bei einem Neu-, Zu- oder Umbau bzw. einer „größeren Renovierung“ (gemäß  §2 OÖ Bautechnikgesetz 2013) eines Gebäudes muss der Behörde vom Eigentümer ein Energieausweis vorgelegt werden. Auch bei Verkauf, Verpachtung oder Vermietung eines Gebäudes oder eines Teils davon (z.B. einer Wohnung) muss der Verkäufer/Vermieter dem Käufer/Mieter nach dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 einen Energieausweis vorweisen.

Seit 1. Dezember 2012 muss in Inseraten (elektronische und solche in Printmedien) verpflichtend die Angabe des Heizwärmebedarfs (HWB) und des Gesamtenergieeffizienzfaktors (fGEE) erfolgen.

Der Ausweis kann nur von qualifizierten und befugten Personen ausgestellt werden und gilt zehn Jahre ab dem Datum der Ausstellung.

Für Anfragen und nähere Auskünfte steht Ihnen Frau Ing. Ursula Brandstätter gerne zur Verfügung.